Allgemeine Geschäftsbedingungen
der ALPHA AI ANALYTICS GmbH für die Web‑Applikation "QRTixManager"
Stand: 10.06.2025
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Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der
ALPHA AI ANALYTICS GmbH
Marienstraße 39a
66450 Bexbach (nachfolgend „Anbieter")
und
Unternehmen im Sinne § 14 BGB (nachfolgend „Kunde")
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Vertragsgegenstand
Der Anbieter gewährt dem Kunden auf Grundlage dieses Vertrags ein einfaches, nicht‑ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Web‑Applikation „QRTix Manager" zum Event‑Ticketing einschließlich Einrichtung einer Subdomain von QRTix, Bereitstellung einer QRTix‑E‑Mailadresse für den automatisierten Ticketversand sowie Zugang zum einem eigenen Administrationsbereich.
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Leistungsumfang und Tarifmodelle
Einzelabrechnung pro Event (Modell A)
Der Kunde entrichtet eine einmalige Einrichtungsgebühr von 29,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Diese Gebühr wird mit der ersten Veranstaltung verrechnet, sofern innerhalb von zwölf (12) Monaten nach Einrichtung mindestens ein Event durchgeführt wird. Anschließend richtet der Anbieter die Applikation auf seinen Servern ein und übermittelt dem Kunden den Zugangslink.
Die Abrechnung der Events erfolgt monatlich rückwirkend. Die jeweiligen Entgelte richten sich nach der bei Erstellung des Events gewählten Ticketobergrenze:
bis 200 Tickets: 49,00 € zzgl. USt.
bis 500 Tickets: 99,00 € zzgl. USt.
bis 1.000 Tickets: 179,00 € zzgl. USt.
bis 1.500 Tickets: 249,00 € zzgl. USt.
bis 2.500 Tickets: 349,00 € zzgl. USt.
mehr als 2.500 Tickets: gesonderte Vereinbarung.
Wird innerhalb von zwölf Monaten kein Event über die Applikation durchgeführt, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zu löschen; der Kunde wird spätestens vier Wochen vorher per E‑Mail hierüber informiert.
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Pauschale Abrechnung (Modell B)
Monatliche Pauschale
Der Kunde zahlt eine monatliche Pauschale und erhält hierfür das einfache, nicht‑ausschließliche Nutzungsrecht an der Applikation mit unbegrenzter Event‑Anlage, sofern diese nicht zeitgleich stattfinden.
Die monatlichen Entgelte und jeweiligen Mindestlaufzeiten betragen:
Flat S (bis 200 Tickets): 79,00 € zzgl. USt. monatlich
Mindestlaufzeit: 12 Monate
Flat M (bis 500 Tickets): 149,00 € zzgl. USt. monatlich
Mindestlaufzeit: 9 Monate
Flat L (bis 1.000 Tickets): 249,00 € zzgl. USt. monatlich
Mindestlaufzeit: 6 Monate
Flat XL (bis 2.500 Tickets): 349,00 € zzgl. USt. monatlich
Mindestlaufzeit: 3 Monate
Abweichende Kontingente für parallele Veranstaltungen oder höhere Ticketzahlen sind nur nach gesonderter Vereinbarung möglich. Die Pauschale wird monatlich im Nachhinein per Rechnung fällig. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um einen (1) Monat, sofern er nicht spätestens zehn (10) Tage vor Ablauf der Mindestlaufzeit im geschützten Kundenbereich gekündigt wird. Ein Tarifwechsel wird zum Tag der Erklärung wirksam und begründet eine neue Mindestlaufzeit entsprechend der Tabelle. Überschreitet der Kunde bei einer Veranstaltung die jeweilige Ticketobergrenze, so wird diese Veranstaltung gesondert nach den Entgelten von Modell A abgerechnet. Nach Beendigung des Pauschal‑Vertrags bleibt der Zugang zur Applikation für zwölf (12) Monate bestehen; innerhalb dieses Zeitraums kann der Kunde erneut einen Pauschal‑Vertrag abschließen oder Einzelevents nach Modell A abrechnen lassen.
Jährliche Pauschale
Der Kunde zahlt eine jährliche Pauschale und erhält hierfür das einfache, nicht‑ausschließliche Nutzungsrecht an der Applikation mit unbegrenzter Event‑Anlage, sofern diese nicht zeitgleich stattfinden.
Die jährlichen Entgelte und jeweiligen Mindestlaufzeiten betragen:
Flat S (bis 200 Tickets): 790,00 € zzgl. USt.
Mindestlaufzeit: 12 Monate
Flat M (bis 500 Tickets): 1490,00 € zzgl. USt.
Mindestlaufzeit: 12 Monate
Flat L (bis 1.000 Tickets): 2490,00 € zzgl. USt.
Mindestlaufzeit: 12 Monate
Flat XL (bis 2.500 Tickets): 3490,00 € zzgl. USt.
Mindestlaufzeit: 12 Monate
Abweichende Kontingente für parallele Veranstaltungen oder höhere Ticketzahlen sind nur nach gesonderter Vereinbarung möglich. Die Pauschale wird jährlich zum Beginn per Rechnung fällig. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um ein (1) Jahr, sofern er nicht spätestens zehn (10) Tage vor Ablauf der Mindestlaufzeit im geschützten Kundenbereich gekündigt wird. Ein Tarifwechsel in einem Tarif mit höherer Ticketanzahl wird zum Tag der Erklärung wirksam und begründet eine neue Mindestlaufzeit entsprechend der Tabelle. Ein Tarifwechsel in einem Tarif mit niedrigerer Ticketanzahl wird zum Ende der Mindestlaufzeit des aktuellen Tarifes wirksam und begründet eine neue Mindestlaufzeit entsprechend der Tabelle. Überschreitet der Kunde bei einer Veranstaltung die jeweilige Ticketobergrenze, so wird diese Veranstaltung gesondert nach den Entgelten von Modell A abgerechnet. Nach Beendigung des Pauschal‑Vertrags bleibt der Zugang zur Applikation für zwölf (12) Monate bestehen; innerhalb dieses Zeitraums kann der Kunde erneut einen Pauschal‑Vertrag abschließen oder Einzelevents nach Modell A abrechnen lassen.
Vertragsschluss
Modell A: Der Kunde registriert sich unter qrtix.site. Nach telefonischer Kurzprüfung erhält er eine Rechnung über die Einrichtungsgebühr. Bei Zahlungseingang richtet der Anbieter den Zugang ein und übermittelt dem Kunden die Zugangsdaten.
Modell B: Der Vertrag wird nach telefonischer oder persönlicher Absprache auf Basis eines schriftlichen Angebots digital bestätigt und durch Hinterlegung der Zahlungsdaten in der Applikation wirksam. Die Zugangseinrichtung erfolgt binnen 48 Stunden nach Vertragsbestätigung.
Preise, Fälligkeit und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, ohne Abzug innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
Der Kunde kann über Stripe per Kreditkarte, PayPal oder SEPA‑Lastschrift zahlen. Bei Rücklastschrift fallen 4,00 € Bearbeitungsgebühr, bei Anfechtung der Zahlung 16,00 € Bearbeitungsgebühr an.
Gerät der Kunde in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, die weitere Nutzung bis zum Ausgleich der Forderung zu sperren. Ab Verzugseintritt werden Verzugszinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) berechnet.
Nutzungsrechte und individuelle Anpassungen
Der Anbieter räumt dem Kunden das einfache, nicht‑ausschließliche Nutzungsrecht an der Applikation auf Zeit des Vertrages ein. Individuelle Design‑ oder Logo‑Anpassungen erfolgen gegen gesondertes Entgelt nach vorheriger Vereinbarung.
Bereitstellung, Updates und Support
Die Applikation wird über die Server des Anbieters betrieben.
Updates und Weiterentwicklungen werden automatisch bereitgestellt.
Technischer Support via E‑Mail ist kostenfrei; telefonischer Support erfolgt über eine gesonderte Service‑Nummer und kann kostenpflichtig sein, sofern vertraglich nicht anders geregelt.
Haftung und Gewährleistung
Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, eingeschränkt durch Abs. 2.
Der Anbieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Für die Erreichbarkeit des Ticketshops haftet der Anbieter nur, wenn er diese verschuldet unterlässt; er verpflichtet sich, Störungen binnen 24 Stunden zu beheben, andernfalls haftet er bis zur Höhe des typischerweise eintretenden Schadens.
Für die Erreichbarkeit der Funktion zum Scannen der Tickets während einer laufenden Veranstaltung verpflichtet sich der Anbieter bei Störungen binnen 60 Minuten eine Backup‑Lösung bereitzustellen. Störungen im Sinne dieses Abschnittes liegen vor, wenn kein Zugriff auf den Server möglich ist. Der Kunde ist verpflichtet, vor Veranstaltungsbeginn eine Gästeliste‑PDF zu erzeugen und zu speichern, eine aktive Internetverbindung auf den Geräten, mit denen Tickets gescannt werden sollen sicherzustellen und die von ihm vergebenen Nutzerdaten für Scanner korrekt eingegeben zu haben.
Eine Haftung für Transaktionen zwischen dem Kunden und dessen Endkunden sowie für den Erfolg von Veranstaltungen ist ausgeschlossen.
Pflichten des Kunden
Der Kunde hat alle Informationen und Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen und alle anwendbaren gesetzlichen Vorschriften (insbesondere Datenschutz und Urheberrecht) einzuhalten.
Der Kunde verpflichtet sich ferner, bei Nutzung von Zahlungsdiensten, insbesondere PayPal, sämtliche geltenden Nutzungsbedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters einzuhalten. Insbesondere dürfen keine Aktivitäten über die Applikation durchgeführt werden, die:
- gegen geltendes Recht, Verordnungen oder behördliche Auflagen verstoßen,
- mit Transaktionen im Zusammenhang stehen, die:
a) illegale Substanzen, Drogenzubehör oder gesundheitsgefährdende Produkte betreffen,
b) gestohlene oder gefälschte Waren (einschließlich digitaler Güter) betreffen,
c) der Förderung von Hass, Gewalt oder Diskriminierung dienen,
d) geistige Eigentumsrechte Dritter verletzen,
e) pornografische, obszöne oder verbotene Inhalte zum Gegenstand haben,
f) Waffen, Munition oder regulierte Gegenstände umfassen,
g) persönliche Daten Dritter rechtswidrig verwenden,
h) in Verbindung mit Schneeballsystemen, „Get-Rich-Quick“-Modellen, unseriösem Kreditgeschäft, Bestechung oder ähnlichen Aktivitäten stehen.
Der Anbieter ist berechtigt, Inhalte oder Angebote des Kunden zu sperren oder zu entfernen, wenn ein Verstoß gegen diese Verpflichtung erkennbar wird.
Datenschutz
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und dessen Endkunden ausschließlich zur Vertragserfüllung und Abrechnung. Eine weitergehende Nutzung und Weitergabe erfolgt nur mit Einwilligung des Kunden oder aufgrund gesetzlicher Erlaubnis. Weitere Details regelt die gesonderte Datenschutzerklärung.
Werbliche Hinweise auf Tickets
Der Anbieter darf ungenutzte Flächen auf PDF‑Tickets für eigene oder Werbekunden‑Inhalte verwenden; Wettbewerber des Kunden sind als Werbepartner ausgeschlossen.
Laufzeit, Kündigung und Vertragsende
Modell A endet automatisch mit Abrechnung des letzten Events. Das Vertragsverhältnis erlischt zwölf (12) Monate nach der letzten Erstellung eines Events, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Modell B nach den Bedingungen unter 3.2.1. verlängert sich jeweils um einen weiteren Kalendermonat, sofern nicht zehn (10) Tage vor Ablauf der Mindestlaufzeit im Kundenbereich gekündigt wird. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit ist eine Kündigung jeweils zum Monatsende möglich.
Modell B nach den Bedingungen unter 3.2.2. verlängert sich jeweils um eine weitere Mindestlaufzeit (12 Monate), sofern nicht zehn (10) Tage vor Ablauf der Mindestlaufzeit im Kundenbereich gekündigt wird.
Kündigungen bedürfen der Textform (E‑Mail oder Kundenbereich).
Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, sofern zulässig, der Sitz des Anbieters. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.